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   OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.1994 - 1 A 581/91 .PVL   

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https://dejure.org/1994,9242
OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.1994 - 1 A 581/91 .PVL (https://dejure.org/1994,9242)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29.07.1994 - 1 A 581/91 .PVL (https://dejure.org/1994,9242)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29. Juli 1994 - 1 A 581/91 .PVL (https://dejure.org/1994,9242)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JurPC-Archiv

    Mitbestimmung bei der Einführung automatisierter Personaldatenverarbeitung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Personalrat - Personaldatenverarbeitung von Lehrerdaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Mitbestimmungspflichtige Maßnahme; Abschließende Meinungsbildung; Dienststelle; Obere Schulaufsichtsbehörde; Automatisierte Personaldatenverarbeitung; Übermittlung von Schuldaten; Verbreitung personenbezogener Daten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfPR 1995, 14
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 10.03.1992 - 6 P 13.91

    Anforderungen an das Bestehen einer "Maßnahme zur Hebung der Arbeitsleistung"

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.1994 - 1 A 581/91
    Auch in einem solchen Fall trifft der Dienststellenleiter seine Entscheidungen innerhalb der Dienststelle und nach außen grundsätzlich eigenverantwortlich, so daß es gerechtfertigt ist, eine Maßnahme im personalvertretungsrechtlichen Sinne anzunehmen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 16.06.1989 6 P 10.86 , BVerwGE 82, 131 und Beschluß vom 10.03.1992 6 P 13.91 , PersR 1992, 247; OVG NW, Beschluß vom 03.07.1986 CL 23/85 , a.a.O.).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn die vorgesetzte Dienststelle eine unmittelbar gestaltende Anordnung trifft, die dem Dienststellenleiter keinen eigenen Regelungsspielraum beläßt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 10.03.1992 6 P 13.91 , a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.1993 - 1 A 1632/91

    Einstellung in den Schuldienst; Lehramtsbewerber; Durchführung eines zentralen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.1994 - 1 A 581/91
    Hiernach wird der Zeitpunkt für den Beginn des Mitbestimmungsverfahrens unabhängig von dem vorliegend nicht streitgegenständlichen förmlichen Initiativrecht, das dem Personalrat durch § 66 Abs. 4 LPVG NW eröffnet ist, durch den Begriff der beabsichtigten Maßnahme vorgegeben (vgl. OVG NW, Beschlüsse vom 24.03.1993 CL 99/90 und 1 A 1632/91.PVL).

    Liegt hingegen eine abgeschlossene Meinungsbildung in der Dienststelle dergestalt vor, daß die Maßnahme beabsichtigt ist, so kann und muß das Mitbestimmungsverfahren eingeleitet werden (vgl. OVG NW, Beschlüsse vom 24.03.1993 CL 99/90 und 1 A 1632/91.PVL ; Havers, LPVG NW, 8. Aufl., § 66 Anm. 5).

  • BVerwG, 16.06.1989 - 6 P 10.86

    Personalrat - Sparsamkeit - Dienststellenleiter - Kostenverursachende Tätigkeit -

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.1994 - 1 A 581/91
    Auch in einem solchen Fall trifft der Dienststellenleiter seine Entscheidungen innerhalb der Dienststelle und nach außen grundsätzlich eigenverantwortlich, so daß es gerechtfertigt ist, eine Maßnahme im personalvertretungsrechtlichen Sinne anzunehmen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 16.06.1989 6 P 10.86 , BVerwGE 82, 131 und Beschluß vom 10.03.1992 6 P 13.91 , PersR 1992, 247; OVG NW, Beschluß vom 03.07.1986 CL 23/85 , a.a.O.).
  • BVerwG, 12.07.1984 - 6 P 14.83

    Selbsthilfeeinrichtung als soziale Einrichtung im Sinne des

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.1994 - 1 A 581/91
    Eine Maßnahme in diesem Sinne ist mithin anders ausgedrückt zu verneinen, wenn eine Dienststelle rechtlich oder tatsächlich lediglich in Sachzusammenhänge einbezogen ist, ohne selbst handelnd in sie einzugreifen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 12.07.1984 6 P 14.83 , Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 29).
  • BVerwG, 12.08.1983 - 6 P 9.81

    Mitbestimmungspflichtigkeit der Entscheidung über ein Urlaubsgesuch -

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.1994 - 1 A 581/91
    Als Maßnahme i.S.d. § 66 Abs. 1 LPVG NW ist grundsätzlich jede Handlung oder Entscheidung des Dienststellenleiters anzusehen, mit der er in eigener Zuständigkeit eine Angelegenheit der Dienststelle regelt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 12.08.1983 6 P 9.81 , PersV 1985, 248; OVG NW, Beschluß vom 03.07.1986 CL 23/85 , ZBR 1987, 58 = PersV 1989, 28).
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